Zur Verwendung gegenüber:
1. Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört;
2. juristischen Personenwenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört;
§ 1 Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen. Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Nicht befristete Angebote sind stets freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Geschäftspartner dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.
2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, so wie wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Mit Auftragsbestätigung besteht für den Besteller Abnahmeverpflichtung für die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ware.
4. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übertragungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.
5. Die Ossenberg GmbH behält sich das Eigentum und Urheberrecht an den an Geschäftspartnern überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ossenberg GmbH zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
1. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. An Preisvereinbarungen ist die Ossenberg GmbH drei Monate nach Abschluss des Vertrages gebunden, wenn die Lieferung innerhalb dieses Zeitraums erfolgen soll. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne Nebenleistungen.
2. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Versand- und Verpackungskosten innerhalb Deutschlands auf Rechnung des Käufers. Exportpreise gelten grundsätzlich ab Werk.
3. Die Ossenberg GmbH behält sich vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn und soweit es nach dem Vertragsabschluss zu
Lohn-, Fracht- und Steuererhöhungen sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
1. Bei Versand geht die Gefahr, einschließlich der Gefahr der Beschlagnahmung, mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werksgeländes auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Ossenberg GmbH noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch ist die Ossenberg GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Versandweg und Versandart wählt der Lieferant aus; die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Abladestellen müssen vereinbart werden.
2. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einen Netto-Warenwert von 450,- Euro, erfolgen die Lieferungen frei Haus. Für Bestellungen mit einem Netto-Auftragswert unter 50,- Euro behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 5,50 Euro zu erheben. Die Versicherung wird durch uns getragen.
4. Liegen keine besonderen Weisungen des Geschäftspartners vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch die Ossenberg GmbH nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung. Wünscht der Geschäftspartner einen beschleunigten Versand, z. B. per Express oder Eilboten, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
5. Erkennt der Käufer Schäden an der Verpackung, so verpflichtet er sich den Spediteur sofort zur Schadensfeststellung heranzuziehen. Dabei sind Originalfrachtbrief, Tatbestandsaufnahme sowie die Abtretungserklärung des Empfängers unverzüglich an uns weiterzuleiten. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet und zugegangen sein.
6. Die vom Kunden frachtfrei zurückgesandte Transportverpackung nehmen wir (Ossenberg GmbH) an und führen sie gem. Verpackungsordnung dem Recycling zu.
7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und/oder von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
8. Der höheren Gewalt stehen Streik und Aussperrung der unvorhergesehenen Umstände gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann uns auffordern innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
9. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
§ 5 Zahlungsbedingungen (Inland)
1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, haben Zahlungen rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen, ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von der Ossenberg GmbH angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Für den Fall des Eingangs der Zahlung auf einem der von der Ossenberg GmbH angegebenen Bankkonten innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung ist der Geschäftspartner zum Abzug von 2% Skonto berechtigt.
2. Bei Teilnahme am SEPA-Firmenlastschriftmandat gewähren wir 3 % Skonto. Abweichende Zahlungs- und Lieferbedingungen können durch individuelle Konditionsvereinbarungen geregelt werden.
3. Schecks und Wechsel nimmt die Ossenberg GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt zahlungshalber. Die mit der Einlösung der Schecks und Wechsel verbundenen Kosten hat der Geschäftspartner der Ossenberg GmbH zu ersetzen. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an dem die Ossenberg GmbH über den Gegenwert endgültig verfügt.
4. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 7,5 % p. a. zu berechnen. Sowohl dem Käufer als auch der Ossenberg GmbH bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
5. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen.
6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Geschäftspartners ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von der Ossenberg GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Zahlungsbedingungen (Ausland)
1. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, haben Zahlungen per Vorkasse zu erfolgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer darf über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
2. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die uns gehörende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde im Voraus alle daraus entstehenden Zahlungsansprüche an uns ab. Auf Anforderung ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wird unser Eigentum mit anderen Waren vermischt oder verarbeitet, erfolgt die Abtretung in Höhe des Wertanteils der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist die Ossenberg GmbH auf Verlangen verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.
3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die uns gehörende Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenem Brief oder per Telefax benachrichtigen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie der Ossenberg GmbH innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich unter Beifügung von Belegen (Lieferschein-Rechnung) angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie innerhalb einer Woche nach Entdeckung der Ossenberg GmbH schriftlich angezeigt werden.
2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3. In Fällen mangelhafter Lieferung steht der Ossenberg GmbH das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die mangelhafte Sache der Ossenberg GmbH zur Prüfung und Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Von diesen Regelungen wird die Gewährleistung, die die Ossenberg GmbH gegenüber dem ersten Verwender der Rehabilitationsmittel übernimmt, nicht berührt.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn ein Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
7. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadensersatzansprüche bei Körperschäden.
8. Es ist zu beachten, dass für unsere Anfertigungen, insbesondere Sonderanfertigungen, verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Für Schäden, die durch die Veränderungen an unseren Produkten entstanden sind, können wir keine Haftung übernehmen. Konstruktive Veränderungen von Ossenberg-Artikeln durch den Geschäftspartner oder einem von ihm beauftragten Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und zuvor die Geschäftsleitung der Ossenberg GmbH schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Zu diesem Zweck ist der Ossenberg GmbH auf Anforderung ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne schriftliches Einverständnis der Geschäftsleitung der Ossenberg GmbH vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die die Ossenberg GmbH einzustehen hat, so ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Ossenberg GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
9. Nur bei Verwendung von Ossenberg-Originalteilen können wir, fachgerechten Ein- oder Umbau vorausgesetzt, für das sichere und einwandfreie Funktionieren unserer Produkte die Gewährleistung übernehmen. Auch Ansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, können wir nur anerkennen, falls Originalteile eingesetzt wurden. Bitte achten Sie deshalb als Fachhändler und als Benutzer auf den ausschließlichen Einsatz von Ossenberg-Teilen, nicht nur aus Garantie- und Haftungsgründen, sondern auch, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Produkte sicher zu stellen.
10. Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Gewährleistungs-pflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, die nicht Original-Ossenberg-Ersatzteile sind, von anderer Seite als der Verkäuferin oder liefernden Firma vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt nur gegenüber dem ersten Verwender des von der Ossenberg GmbH hergestellten Artikels. Sie erlischt, wenn der Artikel durch andere als der Ossenberg GmbH selbst oder einem von der Ossenberg GmbH autorisierten Händler repariert oder konstruktiv verändert wurde.
11. Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur für das erstmalige In-Verkehr-Bringen unserer Produkte. Einem Wiedereinsatz stimmen wir nur zu, wenn das Produkt zuvor von uns geprüft wurde.
§ 9 Haftungsausschluss für die Länder USA und Kanada
1. Aus versicherungstechnischen Gründen haftet die Ossenberg GmbH für Schäden in den USA und Kanada nur dann, wenn die Lieferung der Waren in diese Länder mit ausdrücklicher Genehmigung der Ossenberg GmbH erfolgte.
§ 10 Warenrücksendungen
1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache, und kostenfreier Zustellung angenommen. Unfreie Warenrücksendungen werden von uns nicht angenommen.
2. Bei einer vereinbarten Rücknahme ist der Grund für die Rücksendung auf dem ausgefüllten Retourenschein anzugeben, die entsprechende Rechnungskopie muss der Rücklieferung beiliegen.
3. Bei Warenrücksendungen zur Gutschrift, die im Einzelfall aus Kulanz akzeptiert werden, können nur 70% des Nettorechnungsbetrages gutgeschrieben werden. Artikel, deren Lieferung älter als 4 Wochen ist, sowie Sonderanfertigungen, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
4. Eine Rücknahme von Artikeln, die vom Käufer verändert oder beschädigt wurden, ist ausgeschlossen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rheine.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
§ 12 Verwendung personenbezogener Daten
Die Ossenberg GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Geschäftspartners im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
OSSENBERG HOLDING GmbH
Kanalstr. 79
48432 Rheine
Germany
Tel.: +49 (0)5971-980460
E-Mail: info@ossenberg.com
Steuer-Nr.: 341/441/821
Umsatz ID: DE341441821
Registereintrag: Amtsgericht Steinfurt HRB14127
Geschäftsführer: Martin Lisker
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ossenberg Holding GmbH
(Stand: 10.10.2022)
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